Werkfeuerwehr bei Kurzarbeit und/oder Shutdowns
Wir erhalten vermehrt Anfragen zu dem Thema und möchten hier eine Arbeits- und Entscheidungshilfe bereitstellen
Ist die Werkfeuerwehr laut Anerkennungsbescheid angeordnet oder ist eine Mindestbesetzung festgeschrieben gilt diese auch während eines Shutdowns und bei Kurzarbeit. Abweichungen hinsichtlich der Personalstärke sind mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen.
Im Regelfall sind die Betriebe ja nicht ganz geschlossen. Einzelne Anlagen, Anlagenteile, und Gebäudeinfrastruktur werden ja weiter betrieben und müssen geschützt werden.
Eine Mehrbelastung der kommunalen Feuerwehren, durch Übernahme der Gefahrenabwehr, ist bei der derzeitigen Lage sicherlich nicht zielführend.
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